Versicherung

Eingelagerte Ware versichern: Was Sie vor dem Einzug klären

Die meisten merken erst im Schadensfall, dass ihre eingelagerten Sachen nicht oder nur teilweise versichert waren. Dabei lässt sich das in einer Stunde vor dem Einzug klären.

Von Redaktion corealisVeröffentlicht am 30. Oktober 20268 Min. Lesezeit
Lagermitarbeiter mit Mütze prüft den Bestand auf einem Tablet vor einem Palettenregal, Symbolbild

Eingelagerte Ware ist nicht automatisch versichert. Die Hausratversicherung schützt private Sachen außerhalb der Wohnung nur über die Außenversicherung, und die ist zeitlich befristet und auf einen Teil der Versicherungssumme begrenzt; dauerhaft eingelagerter Hausrat fällt in der Regel heraus.1 Der Vermieter eines Lagerraums haftet für Ihre Sachen meist nur eingeschränkt. Betriebe brauchen für Ware im Lager eine eigene Inhaltsversicherung mit dem Lager als Versicherungsort.

Dieser Artikel zeigt, welche Versicherung in welcher Situation zuständig ist, wie Anbieter von Self Storage die Haftung regeln und was Sie vor dem Einzug prüfen sollten. Er ist eine Orientierung, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

Wer zahlt was? Die Übersicht

Bei Schäden im Lager treffen bis zu drei Verträge aufeinander: Ihre eigene Versicherung, der Mietvertrag und die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude, nicht den Inhalt der Mieter. Für Ihre Sachen sind Sie fast immer selbst zuständig.

Situation Zuständig für Ihre Sachen Worauf achten
Privater Hausrat, kurz eingelagert Außenversicherung der Hausratpolice befristet, meist einige Wochen bis sechs Monate, prozentual begrenzt1
Privater Hausrat, längerfristig eingelagert eigene Police für den Lagerraum, oft über den Anbieter Wert der Sachen realistisch angeben2
Ware oder Werkzeug eines Betriebs im Abteil Inhalts- oder Geschäftsversicherung Versicherungsort Abteil ausdrücklich aufnehmen
Ware im eigenen gemieteten Lager oder in der Halle Inhaltsversicherung des Mieters Versicherungssumme, Gefahren, Sicherungsauflagen
Ware bei einem Lagerhalter (Lagervertrag) Lagerhalter haftet für Verlust und Beschädigung in seiner Obhut3 Haftungsgrenzen im Vertrag und in den Lagerbedingungen prüfen

Der letzte Punkt ist der wichtigste Unterschied. Bei Self Storage und bei einer gemieteten Lagerfläche mieten Sie einen Raum, der Vermieter übernimmt keine Obhut für die Ware. Bei einem Lagervertrag nach dem Handelsgesetzbuch übergeben Sie die Ware einem Lagerhalter, der sie annimmt, verwahrt und wieder herausgibt. Er haftet nach § 475 HGB für Verlust und Beschädigung zwischen Übernahme und Auslieferung, es sei denn, der Schaden war auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abzuwenden.3 Welche Vertragsart vorliegt, hängt nicht nur vom Namen des Vertrags ab, sondern davon, wer die Ware tatsächlich in der Hand hat.

Privat eingelagert: Was die Hausratversicherung leistet

Die Hausratversicherung gilt für Sachen in Ihrer Wohnung. Über die Außenversicherung sind Sachen auch dann geschützt, wenn sie vorübergehend woanders sind, im Urlaub etwa oder in einem Lagerraum. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beschreibt drei Einschränkungen:1

  • Befristung: Je nach Versicherer reicht der Schutz von einigen Wochen bis zu sechs Monaten.
  • Begrenzung: Entschädigt wird nur bis zu einem Prozentsatz der Versicherungssumme. Im Beispiel des Verbands sind das zehn Prozent, bei 50.000 € Versicherungssumme also höchstens 5.000 €.
  • Dauerhafte Einlagerung: Sachen, die über einen deutlich längeren Zeitraum in angemieteten Lagerräumen stehen, sind darüber nicht dauerhaft versichert.

Versichert sind in der Regel Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Sturm ab Windstärke 8, Hagel und Leitungswasser.2 Einfacher Diebstahl ohne Aufbrechen gehört meist nicht dazu, Überschwemmung nur mit Elementarschutz. Wer für einen Umzug drei Monate einlagert, ist mit der Außenversicherung oft ausreichend geschützt, sofern die Summe passt. Wer ein Jahr einlagert, braucht eine eigene Lösung.

Für Sachen in einer Garage gelten zusätzliche Fragen, etwa ob die Garage am Wohngrundstück liegt. Die Details stehen im Artikel Garage als Lager mieten.

Sie haben gerechnet und brauchen eine eigene Lager- oder Hallenfläche? corealis gleicht Ihr Suchprofil mit dem aktuellen Bestand ab.

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Self Storage: Was Anbieter regeln und was Sie selbst tragen

Self-Storage-Anbieter bieten meist eine eigene Versicherung für den Inhalt an, deren Preis sich nach dem angegebenen Warenwert richtet. Der Versichererverband nannte 2023 als Beispiel rund zehn Euro im Monat für einen Lagerinhalt im Wert von 2.000 bis 8.000 €.2 Bei Shurgard lag der Einstieg im Oktober 2026 bei 16 € im Monat.4

Wie weit die Verantwortung beim Mieter liegt, zeigen die Geschäftsbedingungen eines großen Anbieters beispielhaft:5

Risiko beim Mieter

Die Lagerung erfolgt laut AGB auf alleiniges Risiko des Mieters. Der Anbieter kontrolliert die Waren nicht und gibt keine Garantie für die Überwachung der Anlage.

Versicherungspflicht

Der Mieter muss die Waren für die gesamte Mietdauer gegen Verlust und Schäden versichern, in einer Höhe, die den Gesamtwert deckt. Ohne eigenen Nachweis wird die Versicherung über den Anbieter abgeschlossen.

Regressverzicht

Eine eigene Versicherung muss eine Klausel enthalten, mit der der Versicherer auf Rückgriff gegen den Anbieter verzichtet. Das ist nicht in jeder Hausratpolice vorgesehen.

Ware als Sicherheit

Die eingelagerten Waren dienen als Sicherheit für offene Mieten. Bei Zahlungsrückstand kann der Zugang verweigert werden, im Extremfall droht die Verwertung.

Ausgeschlossen sind dort außerdem Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Kunst und Sammlerstücke sowie Gefahrstoffe.5 Was nicht eingelagert werden darf, ist in der Regel auch nicht versichert. Was die Versicherung zusammen mit Miete und Gebühren im Jahr kostet, rechnet der Artikel Was kostet Self Storage? durch.

Gewerbliche Ware: Inhaltsversicherung für das Lager

Für Unternehmen ist die Hausratversicherung nicht zuständig. Ware, Werkzeug, Maschinen und Einrichtung eines Betriebs sichert eine Inhaltsversicherung ab, je nach Versicherer auch Geschäftsinhalts- oder Betriebsinhaltsversicherung genannt. Sie deckt typischerweise dieselben Grundgefahren wie die Hausratversicherung, ergänzbar um Elementarschäden, Glas oder eine Betriebsunterbrechung.

Drei Punkte entscheiden über die Höhe der Entschädigung:

  1. Versicherungsort

    Jeder Standort, an dem Ware liegt, muss in der Police stehen, also auch ein zusätzliches Abteil oder ein Außenlager. Ein neues Lager ohne Meldung ist im Zweifel nicht versichert.

  2. Versicherungssumme

    Ist sie niedriger als der tatsächliche Wert, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen (Unterversicherung). Bei schwankenden Beständen fragen Sie nach Modellen, bei denen der tatsächliche Bestand regelmäßig gemeldet wird.

  3. Obliegenheiten und Sicherungsauflagen

    Vorgaben zu Schlössern, Einbruchmeldeanlage, Abständen bei Gefahrstoffen oder Lagerhöhe. Wer sie nicht einhält, riskiert Kürzungen. Eine wesentliche Änderung, etwa neue Stoffe im Lager, sollten Sie dem Versicherer mitteilen.

Dazu kommt die Haftung gegenüber dem Vermieter. Wer als Mieter das Gebäude beschädigt, etwa mit dem Stapler gegen ein Tor fährt oder durch einen Brand in seiner Ware, kann haftbar sein. Das deckt nicht die Inhaltsversicherung, sondern eine Betriebshaftpflicht. Prüfen Sie, ob Mietsachschäden eingeschlossen sind.

Für Onlinehändler mit eigenem Lager ist der Bestand oft der größte Vermögenswert im Betrieb. Wie sich eigene Fläche und Dienstleister vergleichen lassen, beschreibt der Artikel Lager für Onlinehändler.

Merksatz für den Einzug: Legen Sie eine Bestandsliste mit Fotos an und speichern Sie sie außerhalb des Lagers, etwa in der Cloud. Im Schadensfall müssen Sie nachweisen, was da war und was es wert war. Wer das erst nach einem Brand rekonstruiert, verliert fast immer Geld.

Checkliste vor dem Einzug

Diese Fragen klären Sie am besten schriftlich, bevor die erste Kiste ins Lager geht:

Frage An wen
Ist der neue Lagerort in meiner Police eingeschlossen, und bis zu welcher Summe? eigener Versicherer
Wie lange gilt die Außenversicherung, und gilt sie für einen gemieteten Lagerraum? Hausratversicherer
Ist die Versicherungssumme so hoch wie der Wert der eingelagerten Sachen? eigener Versicherer
Verlangt der Anbieter eine bestimmte Versicherung oder einen Regressverzicht? Vermieter oder Anbieter
Welche Gegenstände und Stoffe sind ausgeschlossen? Anbieter und Versicherer
Welche Sicherungsauflagen gelten (Schloss, Alarm, Abstände)? Versicherer
Haftet der Anbieter überhaupt, und in welcher Höhe? Vertrag und AGB lesen
Sind Mietsachschäden über die Betriebshaftpflicht gedeckt? Haftpflichtversicherer
Ist eingelagerter Hausrat versichert?

Nur eingeschränkt. Die Außenversicherung der Hausratpolice schützt Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung, je nach Vertrag einige Wochen bis sechs Monate und nur bis zu einem Prozentsatz der Versicherungssumme. Wer längerfristig einlagert, braucht eine eigene Police, meist über den Lageranbieter.

Haftet der Self-Storage-Anbieter, wenn eingebrochen wird?

In der Regel nur eingeschränkt. Self Storage ist ein Mietvertrag, der Anbieter übernimmt keine Obhut für die Ware, und die AGB eines großen Anbieters legen das Risiko ausdrücklich beim Mieter. Deshalb verlangen viele Anbieter eine Versicherung des Inhalts.

Was kostet eine Versicherung für einen Lagerraum?

Das hängt vom Warenwert ab. Der Versichererverband nannte als Beispiel rund zehn Euro im Monat für 2.000 bis 8.000 € Lagerwert, ein großer Anbieter verlangte im Oktober 2026 ab 16 € im Monat. Für gewerbliche Ware gelten eigene Tarife.

Welche Versicherung brauche ich für ein gewerbliches Lager?

Für Ware und Einrichtung eine Inhaltsversicherung mit dem Lager als Versicherungsort, für Schäden am Gebäude oder an Dritten eine Betriebshaftpflicht. Optional sind Elementarschäden und eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer oder Makler beraten.

Quellen

  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Außenversicherung, die mobile Hausratpolice für unterwegs (15.07.2025), https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/news/aussenversicherung-hausrat-165842
  2. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Selfstorage, wie ist mein Hausrat versichert? (18.08.2023), https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/news/selfstorage-versicherung-143972
  3. Handelsgesetzbuch, § 475 Haftung für Verlust oder Beschädigung, https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__475.html
  4. Shurgard: Wie berechnen sich die Preise bei Shurgard? (abgerufen am 30.10.2026), https://www.shurgard.com/de-de/uber-lagerraum/ihre-vorteile-bei-shurgard/lagerraum-preise
  5. Shurgard: Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietvertrag, Art. 2.9, 4.9, 8 und 9 (Stand 15.07.2026), https://static.shurgard.com/-/media/shurgard/corporate/germany/docs/terms-conditions/20260715-terms-conditions-de-de.pdf

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