Bei der Garage als Lager kommt es auf zwei Fälle an. Privat ein paar Kartons, Gartenmöbel oder Reifen in der eigenen oder gemieteten Einzelgarage: weit verbreitet und in der Praxis meist unproblematisch, solange Mietvertrag und Kraftstoffgrenzen eingehalten sind. Gewerblich Ware, Material oder eine Werkstatt: Dann geht es um Baurecht, denn eine Garage dient in NRW dem Abstellen von Fahrzeugen, und die dauerhafte gewerbliche Nutzung kann eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung sein. In Tiefgaragen und anderen Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Fahrzeugen gar nicht gelagert werden.1
Dazu kommen zwei Fragen, die oft vergessen werden: Was steht im Mietvertrag der Garage, und zahlt die Versicherung, wenn eingebrochen wird? Dieser Artikel geht alle drei Ebenen durch. Er ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel fragen Sie bei der Bauaufsicht Ihrer Stadt nach.
Was das Baurecht in NRW zur Garage sagt
In Nordrhein-Westfalen regelt die Sonderbauverordnung (SBauVO NRW) den Betrieb von Garagen. Sie unterscheidet nach Größe: Kleingaragen mit bis zu 100 m² Nutzfläche, Mittelgaragen bis 1.000 m² und Großgaragen darüber. Die klassische Einzel- oder Doppelgarage ist eine Kleingarage, die Tiefgarage unter einem Mehrfamilienhaus meist eine Mittel- oder Großgarage.
Für die Lagerung ist § 139 Abs. 4 SBauVO NRW entscheidend:1
| Garagentyp | Was die Verordnung sagt |
|---|---|
| Kleingarage (bis 100 m²) | bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern zulässig |
| Mittel- und Großgarage | brennbare Stoffe außerhalb von Fahrzeugen dürfen nicht gelagert werden |
| Ausnahme Mittel- und Großgarage | bis zu vier Räder je Stellplatz und Fahrradanhänger, wenn die Stellplätze nutzbar bleiben (§ 139 Abs. 5) |
Für die Tiefgarage heißt das: Kartons, Möbel oder Regale mit Ware am Stellplatz sind nicht erlaubt. Bei Stellplätzen in Wohnungseigentumsanlagen kommen Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Hausordnung hinzu, die die Nutzung oft zusätzlich regeln; als Mieter eines Stellplatzes gilt außerdem, was der Vermieter erlaubt. Fragen Sie im Zweifel bei der Hausverwaltung nach, bevor Sie einen Schrank an die Wand stellen. Möbel, Papier und Kunststoff sind brennbar. Der Grund ist der Brandschutz, ein Brand in einer Tiefgarage ist für die Feuerwehr schwer zu bekämpfen. Bei der Einzelgarage ist die Verordnung weniger streng, die Mengengrenzen für Kraftstoff gelten trotzdem.
Notwendige Stellplätze und Zweckentfremdung
Viele Garagen sind sogenannte notwendige Stellplätze, die beim Bau eines Hauses nachgewiesen werden mussten. Wie Bauämter damit umgehen, zeigt beispielhaft ein Merkblatt der Stadt Hagen. Es weist darauf hin, dass notwendige Stellplätze und Garagen nicht zweckentfremdet werden dürfen und eine Umnutzung zu Lagerzwecken streng genommen unzulässig ist.2 Zugleich schreibt sie, dass die Bauaufsicht Zweckentfremdung in der Regel nur bei groben Missständen verfolgt, etwa wenn eine Garage gewerblich zur Autowerkstatt oder zu einer anderen genehmigungspflichtigen Hauptnutzung umgebaut wird.
Andere Städte können das strenger oder großzügiger handhaben. Für die Praxis heißt das: Ein paar Umzugskartons neben dem Fahrrad führen kaum zu Post vom Amt, ein dauerhaft dort geführter Betrieb eher.
Gewerbliche Nutzung: wann eine Nutzungsänderung vorliegt
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Raum anders genutzt wird, als es genehmigt wurde. Aus der Garage zum Abstellen eines Pkw wird ein Warenlager für den Onlineshop oder eine Werkstatt. Nach der Bauordnung NRW ist eine Nutzungsänderung grundsätzlich genehmigungsbedürftig (§ 60 BauO NRW). Verfahrensfrei ist sie nur, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten als für die bisherige (§ 62 Abs. 2 BauO NRW). Bei einer gewerblichen Werkstatt oder einem Lager mit Kundenverkehr ist das selten der Fall, weil Brandschutz, Stellplätze, Lärm und die Gebietsart neu zu prüfen sind.
Die Stadt Köln schreibt auf ihrer Serviceseite, dass sie für eine Nutzungsänderung eine Baugenehmigung erwartet, auch wenn damit keine baulichen Änderungen verbunden sind. Die Gebühren nennt sie mit mindestens 50 € und höchstens 5.000 €, abhängig von Fläche und Nutzung.3 Andere Städte handhaben das im Detail unterschiedlich. Fragen Sie vor der Anmietung bei der unteren Bauaufsicht nach, das kostet nichts und erspart Ärger.
Für Handwerksbetriebe ist die Garage oft der Start und irgendwann zu klein oder zu riskant. Welche Lösung danach kommt, beschreibt der Artikel Lager für Handwerksbetriebe.
Der Mietvertrag der Garage
Neben dem öffentlichen Recht gilt der Vertrag. Viele Garagenmietverträge beschreiben den Zweck ausdrücklich, etwa „zum Abstellen eines Pkw“. Eine andere Nutzung ohne Zustimmung des Vermieters ist dann ein Vertragsverstoß, der im Ernstfall eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen kann. Wer eine Garage gezielt als Lager anmietet, sollte den Zweck deshalb in den Vertrag schreiben lassen.
Klären Sie außerdem:
- ob Strom vorhanden ist und wer ihn bezahlt,
- ob Sie Regale an der Wand befestigen dürfen,
- ob der Vermieter einen Zweitschlüssel hat und wann er die Garage betreten darf,
- ob gewerbliche Ware ausdrücklich erlaubt oder ausgeschlossen ist,
- wie lange die Kündigungsfrist ist.
Daneben gibt es Garagen in Gewerbegebieten, die von vornherein als Lagerraum vermietet werden. Hier lohnt die Frage, ob die Einheit als Lager genehmigt ist oder nur als Garage gebaut wurde. Die Antwort sagt viel darüber, wie belastbar die Lösung ist.
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Suchprofil anlegenVersicherung: der unterschätzte Punkt
Bei der Versicherung kommt es darauf an, wem die Sachen gehören und wo die Garage liegt.
| Situation | Typische Lage | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|---|
| Privater Hausrat, Garage am Wohngrundstück | oft über die Hausratversicherung eingeschlossen | Bedingungen zu Nebengebäuden und Garagen lesen |
| Privater Hausrat, Garage weiter entfernt | häufig nicht oder nur über die Außenversicherung | Außenversicherung ist befristet und begrenzt4 |
| Gewerbliche Ware oder Werkzeug | Hausratversicherung in der Regel nicht zuständig | Inhalts- oder Geschäftsversicherung mit Versicherungsort Garage |
Die Außenversicherung der Hausratpolice schützt Sachen nur vorübergehend außerhalb der Wohnung. Der Gesamtverband der Versicherer nennt eine Spanne von einigen Wochen bis zu sechs Monaten und eine Begrenzung auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme, im Beispiel zehn Prozent. Dauerhaft in angemieteten Lagerräumen untergebrachte Sachen seien darüber nicht versichert.4 Dazu kommt: Versichert ist meist nur Einbruchdiebstahl, also ein gewaltsames Eindringen. Ein unverschlossenes Garagentor ist ein häufiger Streitpunkt.
Was Sie für eingelagerte Ware im Einzelnen klären sollten, steht im Artikel Eingelagerte Ware versichern.
Achtung, Nachweis: Fotografieren Sie vor dem Einräumen den Inhalt und das Garagentor samt Schloss. Fragen Sie Ihre Versicherung per E-Mail, ob Garage und Adresse eingeschlossen sind und bis zu welchem Betrag. Die Antwort schriftlich zu haben, ist im Schadensfall mehr wert als jede Annahme.
Praktische Grenzen: Feuchtigkeit, Temperatur, Sicherheit
Selbst wenn rechtlich alles passt, ist eine Garage nicht für alles geeignet. Die meisten Garagen sind unbeheizt und schlecht belüftet. Im Winter bildet sich Kondenswasser, im Sommer wird es unter dem Blechdach heiß. Papier, Textilien, Holzmöbel und Elektronik leiden darunter. Ein Schwingtor ist zudem leichter zu öffnen als eine Stahltür mit Zylinderschloss.
Erhöht lagern
Paletten oder Regale mit Abstand zum Boden schützen vor Feuchtigkeit und Wasser, das unter dem Tor hereinläuft.
Abstand zur Wand
Einige Zentimeter Luft zwischen Kartons und Wand verhindern, dass Feuchtigkeit in die Ware zieht.
Luftdicht verpacken
Kunststoffboxen mit Deckel statt Pappkartons für alles, was Feuchtigkeit nicht verträgt.
Tor nachrüsten
Ein zusätzliches Bodenschloss oder eine Torsicherung erschwert das Aufhebeln. Sprechen Sie das bei einer Mietgarage mit dem Vermieter ab.
Garage oder Self Storage?
Für privaten Hausrat über einige Monate ist ein Self-Storage-Abteil oft die bequemere Lösung: trocken, beleuchtet, videoüberwacht und mit klarer Versicherungsregelung. Es kostet dafür meist mehr als eine Mietgarage. Was ein Abteil konkret kostet, zeigt der Artikel Was kostet Self Storage?. Für gewerbliche Nutzung mit Arbeitsplatz ist keines von beiden die richtige Antwort, sondern eine Gewerbeeinheit, die für Lager oder Werkstatt genehmigt ist.
Darf man eine Garage als Lager nutzen?
Privat ist ein gewisses Maß an Lagerung neben dem Fahrzeug üblich und wird in der Praxis selten beanstandet. In Tiefgaragen und anderen Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe wie Kartons oder Möbel nach der Sonderbauverordnung NRW aber nicht gelagert werden. Eine dauerhafte gewerbliche Nutzung kann eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung sein.
Was darf in einer Garage gelagert werden?
In Kleingaragen erlaubt die Sonderbauverordnung NRW bis zu 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern. In Mittel- und Großgaragen sind außer bis zu vier Rädern je Stellplatz und Fahrradanhängern keine brennbaren Stoffe außerhalb von Fahrzeugen zulässig. Zusätzlich gilt, was der Mietvertrag erlaubt.
Kann ich eine Garage gewerblich als Lager mieten?
Ja, wenn Vermieter und Baurecht das zulassen. Lassen Sie den Zweck in den Mietvertrag schreiben und fragen Sie bei der Bauaufsicht, ob eine Nutzungsänderung nötig ist. Garagen in Gewerbegebieten sind dafür oft besser geeignet als im Wohngebiet.
Ist der Inhalt einer Garage über die Hausratversicherung versichert?
Häufig ja, wenn die Garage am Wohngrundstück oder in dessen Nähe liegt, das hängt aber von den Bedingungen ab. Weiter entfernte Garagen sind oft nur über die befristete Außenversicherung oder gar nicht geschützt. Gewerbliche Ware ist in der Regel kein Hausrat.
Quellen
- Sonderbauverordnung NRW, § 139 Betriebsvorschriften für Garagen, Abs. 4 und 5, via Haufe, https://www.haufe.de/id/norm/sonderbauverordnung-nordrhein-westfalen-139-benutzung-der-garagen-HI10892573_p139.html
- Stadt Hagen, Bauaufsicht: Merkblatt Garagennutzung (abgerufen am 30.10.2026), https://www.hagen.de/dateien/unser-service/planen-bauen-und-wohnen/bauantraege-und-bauberatung/neuer-ordner-28/garagennutzung.pdf
- Stadt Köln: Antrag auf Nutzungsänderung (abgerufen am 30.10.2026), https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00135/index.html
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Außenversicherung, die mobile Hausratpolice für unterwegs (15.07.2025), https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/news/aussenversicherung-hausrat-165842



